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Buschenschank

Während die internationale Gourmet-Welt derzeit den Trend zur regionalen und saisonalen Küche abfeiert, tun das die Österreicher bereits seit den Zeiten von Kaiser Josef II. Denn bereits 1784 wurde ein Gesetz erlassen, dass Bauern und Winzern erlaubt, Mehlspeisen, kalte Gerichte und Getränke aus eigener Herstellung saisonal begrenzt auch ohne gesonderte Konzession anzubieten. Derartige Betriebe werden dann als Buschenschank oder auch Heurigen bezeichnet. Abgesehen von Weinen und Schnäpsen kann man sich dort auch reichlich sättigen, z.B. mit einer „Brettljause“. Dazu gehören unter anderem Geselchtes, Schweinsbraten, Schinken, Trockenwürstel, Speck, Lendbratl, Selchwürstel, Verhackert, Leberstreichwurst, Grammelfett, Kürbiskernaufstrich) mit Kren und Schwarzbrot. In Deutschland, vor allem in der Pfalz und in Rheinhessen, gibt es inzwischen ähnliche Angebote unter dem Namen Straußwirtschaft.

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