Branntwein ist laut gesetzlicher Definition eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation von Wein oder bereits vordestilliertem Wein (Brennwein) mit einem maximalen Alkoholgehalt von 86 Volumenprozent entsteht. Im Europarecht ist Branntwein allerdings eine Sammelbezeichnung für insgesamt 46 verschiedene Destillate, wobei Spirituosen auf Weinbasis, wie Cognac oder Brandy, eine eigene Unterkategorie bilden.