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Auslese

Die Bezeichnung Auslese ist eine der großen Merkwürdigkeiten des seit 1971 bestehenden deutschen Weingesetzes. Dieses Prädikat dürfen Weine tragen, wenn die Moste einen entsprechend hohen Zuckergehalt haben, was auch als Mostgewicht bezeichnet wird und in der Maßeinheit Oechsle gemessen wird. Für Auslesen beträgt die Untergrenze je nach Region 83 bis 100 Oechsle - eine beträchtliche Spanne. In der Regel sind Auslesen dichte Weine aus vollreifen Trauben, die ein konzentriertes Mundgefühl erzeugen. Ein bestimmtes Geschmacksprofil ist mit dem Prädikat Auslese nicht verbunden. Auslesen können sowohl trocken, halbtrocken, fruchtsüß oder auch edelsüß sein. Letzteres, wenn ein gewisser Anteil edelfauler Beeren für den Wein gekeltert wurde.

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