In erster Linie geht es dabei um eine Art Datenblatt, welches für jeden offiziell in den Handel gebrachten Wein erstellt werden muss. Dabei werden unter anderem das Mostgewicht (Zuckeranteil vor der Vergärung), der Säuregehalt, der PH-Wert, der Alkoholgehalt, der Restzucker und die Extraktdichte ermittelt. Diese rein chemische Analyse umfasst keine sensorische Prüfung. Diese wird durchgeführt, wenn eine Anmeldung als Qualitätswein erfolgen soll.