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Gutsabfüllung

Der Begriff Gutsabfüllung ist weinrechtlich geschützt. Steht dieses Label auf der Flasche, muss der Wein zu 100 Prozent aus selbst bewirtschafteten Weinbergen stammen und in dem Betrieb gekeltert, ausgebaut und abgefüllt worden sein. Der Zukauf von Trauben oder Most im Fass ist also tabu. Ferner muss der Kellermeister des Betriebs über eine anerkannte önologische Ausbildung verfügen. Weniger streng sind die Kriterien bei der Erzeugerabfüllung.

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