Die 1971 durch das Deutsche Weingesetz eingeführten Großlagen sind eine Art Musterbeispiel für gezielte Verbraucherverdummung. Dabei wurden die Namen einstmals berühmte Einzelsteillagen wie "Ayler Kupp" oder "Zeller Schwarze Katz" missbraucht, um Weine aus großen Gebieten ungeachtet ihrer Qualität mit klangvollen Bezeichnungen vermarkten zu können. Auf diese Weise "wuchs" beispielsweise die an der Saar gelegene Ayler Kupp von vier auf 28 Hektar, darunter jede Menge Flachlagen abseits des Flusses.