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Deutsches Weingesetz

Das 1972 in Kraft getretene und seitdem mehrfach novellierte Deutsche Weingesetz enthält umfassende Regularien für den Anbau und die Verarbeitung von Keltertrauben, sowie für die Einstufung und Etikettierung deutscher Weine. Umstritten sind vor allem die Prädikate Kabinett, Spätlese und Auslese, die Ausdruck einer besonderen Qualität sein sollen, aber in erster Linie anhand der Mostgewichte des unvergorenen Weines definiert werden, was aber wenig Rückschlüsse auf die eigentliche Qualität des Weines zulässt. Aber auch Regelungen, laut denen bis zu 15 Prozent eines Weines aus anderen Lagen, Rebsorten und Jahrgängen als auf dem Etikett angegeben bestehen dürfen, tragen wenig zur Transparenz bei.

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