Extra Brut ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung für Schaumweine mit einem Restzuckergehalt von maximal sechs Gramm pro Liter. Allerdings überschneidet sich Bezeichnung mit den ebenfalls verwendeten Begriffen "Brut nature" (keine Zuckerzugabe nach der 2.Gärung, aber dennoch bis drei Gramm Restzucker möglich) und "Ultra brut" (ebenfalls bis drei Gramm).