Noch so eine Rosstäuscherei. Laut dem Deutschem Weingesetz von 1971 versteht man unter einer Einzellage eine Rebfläche, aus deren Erträgen gleichwertige und vergleichbare Weine hergestellt werden. Bei der Flurbereinigung wurden jedoch häufig Parzellen zusammengelegt, die unterschiedliche Bodentypen, Kleinklimata und Sonnenexpositionen aufweisen. In diesen Fällen sagen die oft wohlklingenden Namen der Lagen faktisch nichts über den Wein aus. Derzeit sind über 2.700 Einzellagen registriert. Die Größe ist sehr unterschiedlich und reicht von weniger als einem bis zu 200 Hektar und mehr. Einen anderen Weg geht der VDP mit seiner internen Lagenklassifikation. Dort dürfen Lagennamen nur verwendet werden, wenn die Weine eine besondere Typizität aufweisen. In Österreich bezeichnet man eine solche Lagen als Riede.