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Europäische Union

Auch auf uns Weintrinker haben die in Brüssel ein wachsames Auge. Wer ansonsten nichts zu tun hat, kann sich ja mal die unzähligen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zum Weinanbau, zur Weinherstellung und zur Weinvermarktung durchlesen. Im Prinzip ist also alles geregelt - wenn es da nicht die unzähligen Sonderregeln gäbe, die nationale und andere Lobbyisten da reingedrückt haben. Immerhin gibt es eine verbindliche, relativ eindeutige, dreistufige Einstufung von Weinen. 1.) Weine ohne geografische Angaben (Tafelwein, Vin de table etc.). 2.) Weine mit geografischen Angaben (Landwein, Vin de Pays Vino regional etc.). 3.) Weine mit Ursprungsbezeichnungen (Qualitäts- und Prädikatsweine, AOC, DOC etc.)

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