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Etikett

Die Etikettierung von Wein unterliegt nur teilweise der Phantasie von Winzern, Kellereien und Vermarktern. EU-weit gibt es einige Pflichtangaben, jeweils ergänzt durch nationale und regionale Regelwerke. Vorgeschrieben sind bei Qualitätsweinen (im Gegensatz zu Tafelweinen) die nationale oder regionale Herkunft, die Angabe des Abfüllers (muss nicht der Produzent sein), der Alkoholgehalt und der Hinweis "enthält Sulfite". In Deutschland ferner das Anbaugebiet und die amtliche Prüfnummer (AP-Nummer). Erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, sind die Lagenbezeichnung und die Rebsorte(n). Dazu kommen noch die Geschmacksrichtung, weingesetzlich oder privatrechtlich definierte Prädikate (z.B. Kabinett, Auslese oder Großes Gewächs) und geschützte Begriffe wie "Alte Reben". Die Zugehörigkeit zu Verbänden (z.B. Demeter, Ecovin oder VDP) darf ebenfalls angegeben werden. Garniert wird das manchmal noch mit Winzerlatein wie "Reserve" (in Deutschland nicht geschützt) oder "handgelesen".

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