Trockener Wein darf in Deutschland maximal 9 Gramm Retzuckergehalt pro Liter aufweisen, wobei der Säuregehalt höchstens zwei Gramm pro Liter niedriger sein kann. In manchen Wein-Regionen betrachtet man das als zu lasch und zieht bei vier Gramm Restzucker die Grenze. Allerdings ohne weingesetzliche Relevanz. Zum Beispiel in der Weinbauregion Franken, wo man unter "fränkisch trocken" Weine mit höchstens vier Gramm Restzucker durchgehen lässt, jedoch diesen Begriff nicht aufs Etikett schreiben darf. Da steht dann einfach nur "trocken".