Der sogenannte Staubige ist unfiltrierter Jungwein aus Österreich, der - im Gegensatz zum Federweißen in Deutschland - komplett durchgegoren, also trocken ist. Im österreichischen Weingesetzt steht: Die Bezeichnung „Staubiger“ ist bei einem Wein zulässig, bei dem die Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Hinweise wie „hefetrüb – bildet Bodensatz – vorsichtig aufschütteln“ sind zulässig. Dieses Erzeugnis darf nicht als Land- oder Qualitätswein, sondern lediglich als Wein mit oder ohne Angabe von Sorte und Jahrgang in Verkehr gesetzt werden.