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Halbtrocken

Halbtrocken klingt wie halbschwanger und ist als Begriff eigentlich Unsinn. Dennoch ist er eine im Deutschen Weinrecht verankerte offizielle Bezeichnungskategorie. Laut dieser darf ein halbtrockener Wein zwischen 9 und 18 Gramm unvergorenen Restzucker pro Liter enthalten, wobei der Zuckergehalt die enthaltene Säure um nicht mehr als 10 Gramm übersteigen soll. Zuverlässiger Indikator für eine bestimmte Geschmacksrichtung ist "halbtrocken" nicht. Je nach Säuregehalt und Aromenspektrum können halbtrockene Weine sehr trocken aber auch pappig-süß schmecken. Viele Winzer bevorzugen die Bezeichnung "feinherb", die gesetzlich nicht erfasst ist.

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