Vinho Regional Alentejano 2014

Vale de Camelos

Das Alentejo von seiner schönsten Seite: ein fruchtiger, gehaltvoller Rotwein aus dem Tal der Kamele.

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Leuchtendes, fast schwarzes Kirschrot; Bukett nach Waldbeeren und Brombeeren, Noten von Mokka und Melasse; weicher Auftakt, am Gaumen mächtig und aromatisch, komplexe, kräftige Struktur, langer, von saftigen Beerenaromen getragener Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (05.06.2015)

Emil Hauser, Weinakademiker

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Auszeichnungen:

MUNDUSvini BioFach: Silber 2013 MUNDUSvini BioFach
Silber 2013
(Jahrgang 2011)

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandPortugal
WeingutVale de Camelos
Rebsorten Touriga Nacional (50%)
Alicante Bouschet (30%)
Aragonez (20%)
Alkohol14.5 %
LagernBis mindestens 2018 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Über diesen Wein

Vale de Camelos

Die Kamele, die zur Zeit der maurischen Besiedlung im Alentejo weideten und dem Vale de Camelos den Namen gaben, sind verschwunden. Geblieben ist der Name – mitunter für einen Wein vom Landgut des Bremer Reeders Horst Zeppenfeld, der sich 1981 in Mértola einen Traum erfüllte. Der Weinbau ist hier noch jung. Die landestypischen Rebsorten Touriga Nacional, Alicante Bouschet und Aragonez (in Spanien als Tempranillo bekannt) wurden erst um die Jahrtausendwende gepflanzt. Heute prägen sie zusammen mit Getreidefeldern, Schafweiden, Korkeichenwäldern, Oliven- und Johannisbrothainen sowie einem weissen Kirchlein die Landschaft. Für die Reben sind der über 70-jährige Allgäuer Dietmar Ochsenreiter und der einheimische Carlos Delagado zuständig. «Hier ist es so heiss und trocken, dass wir fast ohne Pflanzenschutzmittel auskommen – selbst Kupfer und Schwefel sind kaum notwendig», erklärt uns Carlos unter segender Sonne. Hingegen geht nichts ohne Tröpfchenbewässerung: In kleinen Stauseen wird das rare Regenwasser aufgefangen und zur Bewässerung von Reben und Oliven genutzt. Wasserflächen und Ufer bilden gleichzeitig wertvolle Biotope in einem fast steppenähnlichen Umland. Die Trauben für den Vale de Camelos werden von Hand geerntet und mit Naturhefen spontan vergoren. Aus einer kleinen Ernte von hochkonzentrierten, aromatischen Trauben entstand dieser fruchtige, gehaltvolle Rotwein, der das grosse Potenzial des Alentejo als Weinbaugebiet offenbart.

Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Gemüse und Geflügel aus dem Ofen, Hartkäse, Pilz- oder Wildgerichte, gespickter Rollbraten, Gemüse- oder Kartoffelgratin, Leitão (Spanferkel)

Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«Schön gerundet»

Bewertet von kwazulu am 04.02.17.

Zu einem nicht allzu scharfen Curry serviert. Passte ausgezeichnet. Tief dunkle Farbe imponiert. Schön weicher, runder, fruchtiger Wein ohne allzu grosse "Breite, Tiefe und Länge". Gut gelungen. Es gibt jedoch m.E. durchaus ähnlich gute Weine zu einem leicht besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Würd ihn trotzdem gerne wieder kaufen.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

«warm, kräftig, schmeichelhaft»

Bewertet von testudo-ossifraga am 26.05.17.

immer wieder neu überrascht mich die satte und doch schmeichelnde fülle der aromen und des gefühls am gaumen. gleichzeitig weich und warm kommt man sofort zu genuß und ruhe.

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von GeroNero am 21.01.17.

Geschmack
Preis-Leistung

«Kampf gegen die Wüste»

Bewertet von Carolus am 01.11.17.

Solche Aktionen wie diese, Wüste zu begrünen, sollte man unterstützen. Daher haben wir diesen Wein probiert und waren zufrieden. Ein kräftiger Wein, gutes Peis- Leistungsverhältnis.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Margrit Walthert am 28.04.17.

Ein wunderbar fruchtiger, runder Wein

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Geschmack
Preis-Leistung

«Kampf gegen die Wüste»

Bewertet von Carolus am 01.11.17.

Solche Aktionen wie diese, Wüste zu begrünen, sollte man unterstützen. Daher haben wir diesen Wein probiert und waren zufrieden. Ein kräftiger Wein, gutes Peis- Leistungsverhältnis.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Margrit Walthert am 28.04.17.

Ein wunderbar fruchtiger, runder Wein

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Wädifun am 26.05.17.

Bin begeistert.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Vale de Camelos»

Bewertet von Anne-Marie Holenstein am 16.02.17.

Geschmacklich mit vielfältigen Aromen und eine schöne Abwechslung zu meinen langjährigen Lieblingen. Im Preisvergleich etwas teuer.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Süd Portugal»

Bewertet von Ruedi Schläpfer am 08.11.17.

So wie die Landschaft so ist auch der Wein. Man geniesst das Leben.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Feiner Alltagswein»

Bewertet von amartin am 23.02.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Brigitte Stuber am 10.03.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von wh am 18.05.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von salve40 am 25.11.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Oskar Fankhauser am 02.11.17.

Alkohol14.5 %
Säure5.7 g/l
Restzucker2.1 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 23.10.2015

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Es wurden klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Der Wein wurde mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische keine SO2 zugesetzt.
  • Der Wein wurde nach seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein enthält 13 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 1.50 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    Es wurden 0.21 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 6.40 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.21 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 6.40 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
    Es wurden 0.07 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 3.84 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.07 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 3.84 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
  • Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 27.10 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 39.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 38.28 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.65 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 9.14 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 18.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 16.48 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.65 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 100.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 60.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 0.20 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 70.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 50.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 100.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 60.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 0.20 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 70.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 60.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 4945.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 104893.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 113866.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 73.8 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 3476.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 44849.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 90686.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 113.9 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.