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Qualitätsstufen

Wein ist das einzige Lebensmittel, das neben den allgemeinen Lebensmittelgesetzen und –verordnungen noch einem eigenen Gesetz unterliegt. Und zwar in jedem erzeugenden Land einem eigenen Weingesetz. Auf alle Feinheiten dieser Gesetze sowie auf die zusätzlichen Regelungen einzelner Verbände, wie zum Beispiel des VDP (Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e. V.), einzugehen, würde den Umfang dieses Kompendiums sprengen. Deswegen seien hier nur kurz die in Deutschland gebräuchlichsten Bezeichnungen erklärt. Die unterste Qualitätskategorie umfasst Weine ohne Jahrgangs-, Rebsorten- und Herkunftsangabe. Die Trauben können praktisch von überall her zusammengekauft werden und müssen auch nicht aus einem Jahrgang sein. Da steht dann einfach nur "Wein" auf dem Etikett. Immerhin müssen Trauben verwendet werden, um ihn zu erzeugen. Sogar leichte sensorische Fehler darf der Wein haben. Findet man gerne im Tetrapak selbst beim Discounter im untersten Regal. Bei Weinen mit Herkunftsangabe ist man schon ein wenig kritischer, es muss "Wein aus .... " auf dem Etikett stehen und er muss – was immer das im Einzelnen bedeuten mag – gebietstypisch sein. Erst ab dem Label ""Qualitätswein" wird die Sache interessant. In Deutschland müssen sich Qualitätsweine (früher als QbA = Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete bekannt) jährlich einer sensorischen Prüfung unterziehen. Und natürlich müssen die Trauben aus dem bezeichneten Jahrgang stammen. Allerdings gestattet das Weingesetz bis zu 15% Beimischungen aus dem Vorgängerjahr. Nach bestandener Prüfung erhält der Wein die so genannte A.P.- Nummer (amtliche Prüfnummer) und er darf als Qualitätswein in Verkehr gebracht werden. Die nächst höhere Qualitätsstufe ist der "Prädikatswein", der strengere Anforderungen an das Produkt anlegt. Es müssen bestimmte Mostgewichte und Lesegutqualitäten erzielt werden. Die Prädikatsweine werden in die bekannten Stufen "Kabinett", "Spätlese" und "Auslese" etc. unterteilt, aufsteigend nach ihrem Mostgewicht.

Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese: Es werden vollreife oder mit Botrytis behaftete Trauben gelesen, die Mostgewichte von in der Regel mindestens 100°Oechsle haben müssen, für Beeren- und Trockenbeerenauslesen liegen diese Werte meistens entschieden höher.

Trockenbeerenauslesen und Eisweine werden nur in Jahren mit besonders geeigneten klimatischen Bedingungen geerntet.

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